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WoMo mit H-Kennzeichen: Was darf ich umbauen und nachrüsten?

Etliche Wohnmobile verfügen über ein H-Kennzeichen. Doch was passiert, wenn man nachrüstet und umbaut? Der TÜV Süd informiert über dieses wichtige Thema.

 ©TÜV Süd

Modernes Equipment fürs Entertainment, zeitgenössische Gasanlage, Airbrush-Motive oder Induktionsherd – moderne Wohnmobile lassen in Sachen Ausstattung kaum Wünsche übrig. Ganz anders sieht das bei historischen Modellen aus. Hier gilt die Faustformel: Alles, was zeitgenössisch war, darf ein- oder umgebaut werden. Und das gilt teilweise bis zehn Jahre nach der Erstzulassung. Wie kann ich sichergehen, dass die neue Stereoanlage oder die Polsterbezüge nicht dazu führen, dass die H-Zulassung erlischt? Die Oldtimer-Experten von TÜV SÜD-ClassiC gebeb wertvolle Tipps.

H-Kennzeichen bieten einige Vorteile. Umweltzonen spielen für Oldtimer keine Rolle und zudem sind sie steuerbegünstigt, um nur zwei zu nennen. Es lohnt sich also, den H-Status seines Fahrzeuges bestätigen zu lassen, wenn dieses mindestens 30 Jahre alt ist. Will man den erlangen, gilt jedoch auch eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber dem Fahrzeug. Umbauten sollten generell überdacht und gut geplant werden – auch wenn man auf den H-Status noch ein paar Jahre warten muss. Denn schließlich bedeutet das H-Kennzeichen auch, dass man mit einem historischen Fahrzeug unterwegs ist – mit einem Kulturgut, das es zu erhalten gilt. Für Umbauten heißt das: Sie müssen ebenfalls „historisch“ sein und dürfen den Originalzustand und das Antlitz des Fahrzeugs nicht grundsätzlich verändern. Dazu Markus Tappert, Oldtimer-Experte von TÜV SÜD ClassiC: „Oldtimerfahrer sollten sich vorher überlegen: Will ich nur das H-Kennzeichen oder will ich das Fahrzeug wirklich als Zeitdokument erhalten? Denn nur, wenn ich an dem Fahrzeugerhalt in seinem Originalzustand interessiert bin, lohnt sich das H-Kennzeichen wirklich – denn ich muss dafür vielleicht auf etwas Komfort und ein paar moderne Einrichtungen verzichten.“

Hymer-Mobil 520 D, VW LT 35 Karmann, Mercedes L 608 D – Oldtimer aus den 70-er Jahren mit zeitgenössischer Ausstattung sind besonders beliebt. Moderne Einrichtungen wie etwa Solarpanele für die elektrische Unabhängigkeit oder eine Satellitenschüssel fürs Entertainment waren da noch nicht zu haben. Dementsprechend muss man auch beim Umbau darauf verzichten. Denn die Regularien für die H-Zulassung geben klar vor, dass nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sind, den H-Status erhalten und das schließt auch Wohnmobile mit ein. Änderungen müssen zeitgenössisch sein. Ein Blick in die Regularien zeigt, wie Umbauvorschriften im Einzelnen zu beachten sind.

Das äußere Erscheinungsbild muss dem damaligen Originalzustand entsprechen. Zeitgenössisch, das gilt auch für Aufbauarten oder Umbauten. Die sind zulässig, wenn sie es auch schon im Jahr der Erstzulassung waren. Originalität ist selbst beim Lack gefragt. Allerdings werden gemusterte Lacke, Motive oder auch Firmenaufkleber und Reklamemotive akzeptiert, wenn sie wieder: zeitgenössisch sind.

Dass Änderungen am Rahmen oder am Fahrwerk nur zugelassen werden, wenn sie vom Hersteller auch so freigegeben sind, versteht sich fast von selbst.

Im Motorraum gilt: Die Nachrüstung mit einer modernen Abgasreinigungsanlage ist zulässig. Selbst der Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl ist in der Regel erlaubt. Eine Gasanlage für den Antrieb darf nur eingebaut werden, wenn das beim Originalfahrzeug innerhalb der ersten zehn Betriebsjahre auch möglich war.

Bei der Bremsanlage gilt: Sicherheit vor Originalität. Ein zeitgenössischer Umbau von mechanischer Bremse auf hydraulische ist möglich. Auch darf man die Bremsanlage von Einkreis- auf Zweikreis- umbauen.

Stichwort Sicherheit: Für die Beleuchtung gilt, dass Umbauten oder Nachrüstungen nur erlaubt sind, wenn das zeitgenössische Erscheinungsbild erhalten bleibt. Gab es also für das Modell bereits eine Xenon-Anlage, darf die nachgerüstet werden. Gurte darf man grundsätzlich einbauen – fachgerechte Umsetzung vorausgesetzt.

Zu den größten Wünschen beim Umbau gehört modernes Entertainment. Fest eingebaut dürfen Radio, MP3-Player oder die Satellitenanlage nur, wenn das Äußerliche wie etwa das Armaturenbrett dadurch nicht grundsätzlich verändert wird. Modernen Flachbildschirm? Der fällt bei aktuellen Oldtimermodellen aus. Es gab aber auch schon Fahrzeuge mit Röhrenfernsehern.

Expertentipp: „Wer ganz und gar nicht auf Hifi oder weltweites Fernsehprogramm im Urlaub verzichten mag, der kann all diese Gegenstände mobil fürs Vorzelt mitnehmen“, sagt Tappert.

Chrysler Dodge F44, Peugeot Multimobil, Fiat Ducati Typ 280: Umbauten von Oldtimern aus dem Ausland sind häufig noch komplizierter. Zeitgenössisches Interieur, Spezialausstattungen und Zubehör sind hier noch schwerer zu bestimmen. Hier kommt der TÜV SÜD Datenblatt-Service mit mehr als einer Milliarde Einträgen ins Spiel. Denn die Daten über Fahrzeuge weltweit geben Hinweise nicht nur über Motor und FIN, sondern es gehören auch Angaben wie etwa solche zu Reifenvarianten dazu.

Die TÜV SÜD ClassiC-Experten bringen zudem die nötige Erfahrung mit und kennen sich durch das jahrelange Begleiten aller möglicher Fahrzeugmodelle mit Sonderausstattungen und Zubehör aus. Sie begleiten Wohnmobilfahrer bei den Umbauvorhaben und recherchieren Angaben zur Originalität und Varianten. Tappert: „Unsere ClassiC-Experten liefern technische Tipps und stehen mit Datenbanken zur Verfügung, wenn es um größere Umbaumaßnahmen geht – und das an mehr als 350 Service-Centern bundesweit.“

von Gerhard Mauerer

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