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Stauprognose und aktuelle Regeln: Wieder etwas mehr Verkehr

Auf den Autobahnen ist wegen der schrittweisen Lockerungen der Bestimmungen wieder etwas mehr los. Hier gibt es die Stauprognose sowie einen Überblick über die aktuellen Regelungen.

 ©berggeist007 Pixelio

Die vorsichtigen und schrittweisen Lockerungen der Bundesregierung haben auch Einfluss auf das Verkehrsgeschehen. Durch die Öffnung der Geschäfte gibt es wieder mehr Individualverkehr. Das Bedürfnis, einen Ausflug in der näheren Umgebung zu unternehmen ist besonders am Wochenende hoch. Auf den Autobahnen ist das Verkehrsaufkommen jedoch weiterhin gering. Weder Urlaubsfahrten noch Verwandtschaftsbesuche sind möglich bzw. angeraten. Daran wird auch der Muttertag nicht viel ändern.

Besondere Rücksicht ist von allen Verkehrsteilnehmern in Hinblick auf die vielen Ausflügler geboten. Mitunter kann es auf den Rad- und Wanderwegen insbesondere in ballungsraumnahen Erholungsräumen recht turbulent zugehen. Durch die äußerst wichtigen Abstandsregeln ist ein Ausweichen aufgrund des gebotenen Mindestabstandes nötig. Abgesehen von etwas Pendlerverkehr der Berufs- und Wochenendpendler werden Staus auch dieses Mal wieder nur eine Randerscheinung sein.

Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, rät vor dem Antritt zu einer längeren Fahrt dringend dazu tagesaktuelle Reiseinformationen einzuholen und sich über Reisebeschränkungen zu informieren. Die Lage kann sich jederzeit und unvorhergesehen ändern.

Im Zuge dieser Entwicklungen und der stark eingeschränkten Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands und Europas bietet der ACE seinen Mitgliedern bei Pannen oder Unfällen natürlich trotzdem und rund um die Uhr Hilfestellung. Entsprechende Notfallpläne und Abstimmungen mit den Partnern gewährleisten die Hilfe weiterhin.

Der ACE gibt einen Überblick über die derzeitigen Einschränkungen:

Deutschland: In Deutschland bleibt die Aufforderung, auf rein private Reisen zu verzichten weiterhin bestehen. Auch überregionale Ausflugsfahrten und Verwandtschaftsbesuche sollen nach Möglichkeit unterlassen werden. Hotelübernachtungen sind deutschlandweit zu touristischen Zwecken untersagt, auch Reisen mit dem Wohnmobil oder Caravan sind innerhalb Deutschlands kaum möglich. Übernachtungen sowohl in Hotels als auch auf Campingplätzen sind nur für Geschäftsreisende oder in zwingend notwenigen Fällen gestattet. Schulen haben nun teilweise wieder, zumindest für Abschlussklassen, unter strengen Hygieneauflagen geöffnet. Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben weiterhin, bis auf eine erweiterte Notbetreuung, geschlossen. Geschäfte sind bis zu einer verkleinerten Verkaufsfläche von höchstens 800 qm wieder geöffnet, ebenso Friseure. Weiterhin geschlossen bleiben sämtliche Bewirtungsbetriebe, mit Ausnahme des Außer-Haus-Verkaufs von Speisen.

Eine Durchreise durch Deutschland für EU-Bürger ist gestattet. Auch die Grenzkontrollen zu Österreich, Frankreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz wurden bis auf weiteres verlängert. Ohne triftigen Grund kann derzeit nicht nach Deutschland eingereist werden, Ausnahmen gelten z.B. für Berufspendler, aber auch nur an bestimmten Grenzübergängen. Rückkehrer, welche sich mehrere Tage im Ausland aufgehalten haben, müssen sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Auch hier gibt es Ausnahmen, für z.B. Pendler, service- oder medizinisches Fachpersonal. Ausführliche Informationen sind aktuell auf der Seite des Bundesinnenministeriums zu finden.

Polen und Tschechien: Polen und Tschechien verweigern die Einreise weitestgehend. Unter strengen Ausnahmekriterien ist eine Einreise nach Tschechien wieder möglich z.B. für wirtschaftliche Tätigkeiten oder Studientätigkeit. Voraussetzung ist ein höchstens 4 Tage altes negatives Corona-Attest. In Polen gelten Einreisebeschränkungen jetzt bis mindestens 13. Mai. Eine Einreise ist demnach nur in Ausnahmefällen möglich, außerdem wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.

Dänemark: Dänemark hat die Einreise bis mindestens 10. Mai ohne wichtigen Grund ebenfalls untersagt. Durchreisende aus Norwegen und Schweden dürfen jedoch passieren.

Belgien: Auch Belgien hat Grenzkontrollen eingeführt. Touristische Einreisen sind hier ebenfalls nicht möglich, Durchreisen zum Zwecke der Heimreise jedoch schon. Die Einschränkungen gelten bis mindestens 8. Mai und können durchaus noch verlängert werden. Dies gilt z.B. auch für Zweitwohnungsbesitzer, auch diese dürfen derzeit nicht einreisen.

Niederlande: Die Grenzen zu den Niederlanden sind hingegen offen und meist ungehindert passierbar. Es wird aber auch hier eindringlich von Reisen zu touristischen Zwecken abgeraten.

Italien: Nach Italien ist die Einreise nicht möglich, außer ein nachweisbarer beruflicher oder gesundheitlicher oder sonstiger absolut unabdingbarer Grund macht die Ein- oder Ausreise notwendig. Die Rückkehr an den Wohnort oder Rückreise nach Deutschland bleibt ebenfalls erlaubt. Viele Autobahntankstellen bleiben zudem geschlossen. Das öffentliche Leben ist immer noch weitestgehend lahmgelegt. Diese Maßnahmen wurden bereits mehrfach bis zuletzt 3. Mai verlängert, eine weitere Verlängerung ist absehbar.

Österreich: In Österreich wurden die Regelungen bereits gelockert. Die Ausgangsbeschränkung wurde aufgehoben, jedoch nicht die Einreise- und Durchreiserichtlinien. Die Einreise ist nach wie vor nicht, bzw. nur mit engen Ausnahmen möglich, Eine Durchreise ist jedoch möglich, sofern kein Zwischenstopp eingelegt wird.

Frankreich: In Frankreich gilt bis auf Weiteres eine weitreichende Ausgangssperre, die auch für dort lebende Ausländer gilt. Erste Lockerungen wurden für den 11. Mai angekündigt, jedoch ohne Auswirkungen auf den Reiseverkehr. Eine Durchreise durch Frankreich nach Deutschland ist derzeit möglich, allerdings muss zwingend eine Bescheinigung über den Zweck der Reise mitgeführt werden.

Spanien: Spanien hat den mit weitreichenden Einschränkungen und Ausgangsbeschränkungen verbundenen Alarmzustand bis zum 9. Mai verlängert. Eine Einreise nach Spanien ist bis mindestens 15. Mai nicht möglich. Eine Ausreise Richtung Deutschland ist möglich, sämtliche Hotels und Campingplätze sind geschlossen. Eine Rückreise aus Marokko ist im Moment nicht möglich, die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind bis auf weiteres geschlossen.
Das durch die Europäische Union erlassene generelle Einreiseverbot gilt noch bis mindestens 15. Mai. Eine Verlängerung ist unter Abstimmung aller EU-Mitgliedsländer wahrscheinlich. Alle Grenzen der EU bleiben bis dahin für Nicht-EU-Bürger geschlossen, Ausnahmen gelten für Großbritannien, Norwegen und die Schweiz und Medizinisches Personal.

Das Auswärtige Amt hat seine weltweit gültige Reisewarnung jetzt bis Mitte Juni verlängert. Darin warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor jeglichen touristischen Reisen weltweit. Auch wenn diese Reisewarnung rechtlich kein Reiseverbot bedeutet, ist sie doch allumfassend, da sich nahezu alle Reiseunternehmen an diese Warnung halten. Faktisch sind keine Auslandsreisen bis zum Ende dieser Reisewarnung möglich. Zu beachten ist außerdem, dass deutsche Staatsbürger momentan in einen überwiegenden Teil der Länder seitens der dortigen Regularien nicht einreisen dürfen.  Auch die USA hat das Einreiseverbot für EU-Bürger bereits um weitere 30 Tage verlängert.

von Gerhard Mauerer

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