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Richtig verhalten, wenn Blaulicht und Sirene nahen

Wenn man im Auto unterwegs ist und man Sirenen vernimmt und vielleicht sogar ein Blaulicht im Rückspiegel sieht, sollte man sich richtig verhalten, um den Einsatzkräften den Weg zum Einsatzort schnell frei zu machen.

 ©Rainer Sturm Pixelio

Das Martinshorn ertönt und im Rückspiegel ist Blaulicht sichtbar. Jetzt ist schnelles und richtiges Handeln gefragt, um dem Einsatzfahrzeug freie Bahn einzuräumen. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, informiert, wie man im Umgang mit Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen & Co. im Einsatz alles richtig macht.

 
1. Orientieren

Sofort zur rechten Seite auszuweichen und anzuhalten, sobald eine Sirene ertönt, ist nicht immer die beste Entscheidung. Auch wenn es schnell gehen soll: Um Unfälle zu vermeiden und nicht versehentlich den Einsatzwagen zu blockieren, ist Ruhe zu bewahren und sich zu orientieren das beste Rezept: Woher kommt das Signal? In welche Richtung ist es unterwegs? Um wie viele Einsatzfahrzeuge handelt es sich? Und was tun der nachfolgende und der vorausfahrende Verkehr? Das sind die entscheidenden Fragen, die jetzt geklärt werden müssen. Hektik und unüberlegte Handlungen, wie eine plötzliche Bremsung, sollten tunlichst vermieden werden.

Was tun, wenn das Einsatzfahrzeug nur zu hören, nicht aber zu sehen ist?

Der ACE empfiehlt, das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmenden zu beobachten und sich daran zu orientieren. Weichen diese nach rechts aus, ist es wahrscheinlich, dass der Einsatzwagen von links kommend ausgemacht wurde. Auch ist es möglich und ausdrücklich erlaubt, zur Orientierung anzuhalten, vorausgesetzt der Verkehrsfluss wird davon nicht beeinflusst. ACE-Hinweis: Kontrolliert ausweichen und nicht vergessen, den Blinker zu setzen. So hilft man den anderen Verkehrsteilnehmenden, sich zu orientieren und gibt ihnen wiederum die Möglichkeit, ihr Verhalten anzupassen.

Was bedeutet es, wenn nur das Blaulicht leuchtet, die Sirene hingegen nicht ertönt?

Für bestimmte Berufsgruppen wie Bundeswehr, Polizei, Feuerwehr, Zolldienst und Katastrophenschutz gelten im Straßenverkehr Sonderrechte gemäß § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO), wenn die Situation dies erfordert. Ist es dringend notwendig, dürfen sie beispielsweise das Tempolimit überschreiten oder bei Rot über eine Ampel fahren, sofern sie dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmenden gefährden. Diese besonderen Rechte sind weder an Blaulicht und Sirene noch an Einsatzfahrzeuge gebunden, die genannten Berufsgruppen haben sie somit beispielsweise auch in Zivilfahrzeugen. Mit eingeschaltetem Blaulicht ohne Martinshorn hat das Fahrzeug allerdings kein Wegerecht (§ 38 StVO). Die anderen Verkehrsteilnehmenden müssen somit auch keine Vorfahrt gewähren. Das Blaulicht dient dann in der Regel lediglich zur Warnung und mahnt zu erhöhter Aufmerksamkeit – sowohl bei Einsatzfahrten, beispielweise bei Demonstrationen oder Gefahrenstellen, als auch an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen.

 
2. Den Fahrweg korrekt frei machen

Ist das Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene ausfindig gemacht worden, ist ihm Vorfahrt zu gewähren. Dazu muss entsprechend der Verkehrslage und örtlichen Verhältnisse der Situation angemessen reagiert werden, betont der ACE: Häufig ist es ratsam, sich rechts zu halten und dort anzuhalten oder langsam weiterzufahren ohne Fahrwege zu blockieren. Im städtischen Verkehr kann es aber auch sinnvoll sein, nach links auf eine Abbiegespur auszuweichen, oder gar zu beschleunigen – beispielsweise, um eine Kreuzung zügig freizuräumen.

Darf das Tempolimit überschritten oder eine rote Ampel überfahren werden, um für das Einsatzfahrzeug freie Bahn zu schaffen?

Regelüberschreitungen – sei es eine erhöhte Geschwindigkeit oder das Überfahren von Rotlicht – sind im Notfall möglich, vorausgesetzt andere Verkehrsteilnehmende werden dadurch nicht gefährdet. Auch darf nur dann verkehrswidrig gehandelt werden, wenn keine andere Möglichkeit besteht, den Fahrtweg freizumachen. Und auch dann gilt: nur so lange schneller fahren, wie es unbedingt nötig ist. Sobald eine Ausweichmöglichkeit besteht, muss ausgewichen und das Tempo wieder gedrosselt werden.

Was passiert, wenn bei der notbedingten Geschwindigkeitsüberschreitung der Blitzer zuschlägt?

Sollte man unmittelbar vor einem Einsatzwagen geblitzt werden, bleibt der Verstoß normalerweise ungeahndet. Trotzdem ist es empfehlenswert, Art des Einsatzfahrzeugs, dessen Organisation – beispielsweise Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter o.Ä. – und bestenfalls das Nummernschild zu notieren, um im Falle eines Bußgeldbescheids einen Einspruch auch schlüssig begründen zu können. Die Einsatzfahrten werden nämlich dokumentiert und können im Bedarfsfalle angefordert werden.

Auf der Autobahn: Rettungsgasse bilden!

Auf der Autobahn gilt: Rettungsgasse bilden! Unabhängig von der Anzahl der Spuren müssen alle Verkehrsteilnehmenden, die auf der linken Spur unterwegs sind, nach links ausweichen und alle anderen nach rechts. ACE-Hinweis: Im Stau ist grundsätzlich, auch ohne Nahen eines Einsatzfahrzeuges, eine Rettungsgasse freizuhalten – und zwar bereits vorbeugend bei den ersten Stockungen im Verkehrsfluss.

Was ist bei einer engen, einspurigen Straße zu tun?

Auf einspurigen Straßen sollten Verkehrsteilnehmende beim Herannahen des Einsatzfahrzeugs das Tempo drosseln, nach rechts an den Fahrbahnrand ausweichen und wenn nötig anhalten. Hat das Einsatzfahrzeug nicht genug Platz zum Überholen, sollte bis zu einer geeigneten Ausweichstelle zügig weitergefahren werden.

 
3. Konsequenzen bei Fehlverhalten

Auch wenn es keine Absicht war: Wer Einsatzfahrzeuge nicht durchlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im schlimmsten Fall sogar Leben kosten kann. Entsprechend streng werden solche Verstöße geahndet. Wer trotz Blaulicht und Martinshorn nicht den Weg freimacht, muss mit einem Bußgeld von mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Wird trotz stockendem Verkehr keine Rettungsgasse gebildet, sind es mindestens 200 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg. Bei einem aus dem Fehlverhalten resultierenden Sachschaden oder einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmender fällt die Sanktion entsprechend strenger aus.

 
4. Aufmerksam bleiben

Sind Polizei, Feuerwehr & Co. erfolgreich passiert, ist weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich: Ausgewichene Fahrzeuge ordnen sich zeitgleich wieder ein. Gegenseitige Rücksichtnahme ist gefragt. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass ein weiteres Einsatzfahrzeug folgt und erneut Platz geschafft werden muss, so der ACE.

von Gerhard Mauerer

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