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Mit dem Auto im Ausland: Das sollte man wissen

Im Ausland gelten oft andere Verkehrsregeln, oder es gibt Schilder und Kennzeichnungen, die es hier nicht gibt. Vor einer Auslandsreise ist es ratsam, einiges zu wissen.

 ©CosmosDirekt

Wenn es in den Urlaub geht, ist das Auto nach wie vor das beliebteste Transportmittel. Führt die Reise ins Ausland, ist es ratsam, sich vorher mit den dort geltenden Regeln im Straßenverkehr zu befassen. Denn hier gilt nicht selten: Andere Länder, andere Sitten.

Parkregelungen werden zum Beispiel in vielen Ländern mit Markierungen kenntlich gemacht. So bedeuten gelbe Streifen am äußersten Fahrbahnrand oder am Bordstein, dass hier Parken, bei durchgängigen Linien auch Halten, nicht erlaubt ist. Solche Kennzeichnungen findet man etwa in Österreich, Schweiz, Frankreich, Irland oder Holland.
Blaue Linien bedeuten häufig, dass nur gebührenpflichtig Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, so etwa in Italien oder Griechenland, erläutert der Automobilclub von Deutschland (AvD). In Österreich gilt eine blaue Markierung als Hinweis auf eine Parkscheiben- oder Parkscheinpflicht.

In Dänemark dürfen innerhalb eines Bereichs von zehn Metern vor und hinter einer Kreuzung keine Fahrzeuge abgestellt werden. Ein solcher Abstand gilt in Polen vor und hinter Fußgängerüberwegen. Schweden will den Abstand bei Halten und Parken auch bei Zebrastreifen und Radfahrquerungen eingehalten wissen sehen. Steht in Schwedisch ein Schild mit der Aufschrift „Avgift“, ist der dazugehörige Parkplatz gebührenpflichtig. Bei „P-skiva“ ist eine Parkscheibe auszulegen und „Förhyrda platser“ oder „Boende“ weisen auf spezielle Parkbewilligungen hin.

Parken streng reglementiert

Wer die geltenden Regeln nicht beachtet, riskiert, dass das eigene Fahrzeug abgeschleppt wird und zusätzlich hohe Bußen, warnt der AvD. Zu nennen ist da etwa Österreichs Hauptstadt Wien mit Kurzparkzonen, die das gesamte Stadtgebiet umfassen. Mit Parkschein oder Bezahlung über eine App ist die Parkdauer einheitlich montags bis freitags auf zwei Stunden von 9 bis zu 22 Uhr begrenzt. Paris hat in den einzelnen Stadtbezirken ebenfalls weiträumige Parkzonen eingerichtet, die Gebühren sind neuerdings auch nach Größe und Gewicht des Fahrzeuges gestaffelt. In Brüssel sind über das gesamte Stadtgebiet Zonen verteilt, die eine unterschiedliche Parkdauer erlauben und gestaffelte Tarife aufweisen. Für die Überwachung kommen mittlerweile auch mit elektronischer Kennzeichenerfassung ausgestattete Fahrzeuge („scan cars“), die den Behörden die Arbeit erleichtern.

Auch in der dänischen Hauptstadt gilt in weiten Teilen gebührenpflichtiges Parken möglich. Nur ausgeschilderte Kurzparkzonen dürfen mit ausgelegter Parkscheibe benutzt werden.

Schweden weist in manchen Städten die Besonderheit auf, dass in bestimmten Abschnitten an Tagen mit geradem Datum nur auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern geparkt werden und umgekehrt („Datumparkering“).

In vier Parkzonen teilt die kroatische Stadt Zagreb ihr Gebiet auf. Teils wird die Parkzeit begrenzt, teils gilt ein spezielles Parkgebührensystem. Bezahlt werden kann online, ebenso kann auf diesem Weg die Ausstellung von Parkberechtigungen beantragt werden. Weil die Nichtzahlung zum Teil hohe Nachforderungen durch den Betreiber der Parkraumbewirtschaftung nach sich ziehen kann, rät der AvD, alle Zahlungsbelege aufzubewahren.

Umweltzonen

Vielerorts gelten Einfahrtsbeschränkungen aus Gründen des Umweltschutzes. So dürfen in französische Städte, etwa Paris und Straßburg bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte nur Kraftfahrzeuge einfahren, die die „CritAir“-Plakette tragen. Sie kostet knapp fünf Euro, kann online bestellt werden und wird nach Deutschland verschickt. Lediglich in Paris gibt es eine Ausnahme für Oldtimer, deren Status aber nachgewiesen werden muss. Die jeweils geltenden Zufahrtsbeschränkungen sind durch Beschilderung und durch elektronische Anzeigen vor Ort ausgewiesen.

Viele Kommunen in Italien beschränken oder verbieten die Einfahrt in ihre historischen Stadt- oder Ortskerne. In so genannte „Zona a traffico limitato“ (ZTL) sind die Regeln für die Fahrt in das Zentrum streng limitiert. Üblicherweise dürfen in engen Zeitfenstern sich nur Anwohner oder Lieferanten innerhalb des Gebietes mit Kraftfahrzeugen bewegen. Ausnahmegenehmigungen für Touristen können im Einzelfall Hotels und Pensionen in der Zone vorab beantragen. Man sollte die Parkberechtigung schon zusammen mit der Unterkunft buchen. Auch Inhaber eines EU-Behindertenausweises können sich vorher über die Homepage der jeweiligen Stadt um eine Ausnahmegenehmigung bemühen.

Die ZTL wird auf großen Tafeln, auf denen viele Informationen über die Ausnahmen und Zeitregelungen mitgeteilt werden, angekündigt. Doch Vorsicht, denn eine auch unachtsame Zuwiderhandlung führt zu hohen Geldbußen, warnt der AvD, zumal oft Videokameras die Kennzeichen erfassen. Der Abgleich über Landesgrenzen hinweg ist wegen des europäischen Datenaustausches jederzeit möglich.

In Belgien haben Brüssel und Antwerpen Umweltzonen eingerichtet. Die „Low Emission Zone“ (LEZ) oder französisch „Zone de basses émissions“ bringen erhebliche Einschränkungen mit sich und gelten rund um die Uhr und jeden Tag. Die Staffelung richtet sich nach Kraftstoffart und Euronorm. Nicht berechtigte Pkw können nach Online-Registrierung vorab für 35 Euro einen „Tagespass“ erwerben, deren Gesamtzahl aber begrenzt ist. Daneben sind Ausnahmegenehmigungen etwa für Menschen mit Behinderung umgebaute Autos möglich. Aber Vorsicht: Auch Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die wegen Euronorm 5 oder 6 die Umweltzone befahren dürfen, müssen sich einmalig und kostenlos registrieren lassen, ansonsten droht ein Bußgeld.

In London sind drei verschiedene Gebietsbeschränkungen mit verschiedenen Zweckbestimmungen und gestaffelten Fahrzeugkategorien zu beachten: die „Congestion Charge Zone“, die „Ultra Low Emisson Zone“ und die „Low Emissin Zone“. In allen Bezirken mit Ausnahme der M 25gilt eine Citymaut. Man sollte spätestens zwei Wochen vor Einreise die entsprechenden Formalitäten erledigt haben. Bei Nichtbeachtung drohen auch hier hohe Strafen. Die entsprechenden Zonen werden per Video überwacht. Bei der Überwachung kommt es wohl gelegentlich zu Fehleinstufungen, weil etwa fälschlicherweise ein Dieselmotor abgerechnet wird, obwohl ein sauberer Benzinmotor den Wagen antreibt. Wer aus diesem Grund Post erhält, dem rät der AvD, sich dagegen zu wenden.

In Spanien sind in bestimmten Städten sogenannte Zona De Bajas/Baixes Emisiones (ZBE) eingerichtet. In Madrid gilt die Umweltschutzzone inzwischen für das gesamte Stadtgebiet, und auch alle Orte mit über 50.000 Einwohnern müssen eine ausweisen. In Barcelona betrifft es die Gebiete innerhalb der Ringstraßen. Dort müssen auch ausländische Fahrzeuge vor der Einfahrt online registriert sein. Für Fahrzeuge, die wegen schlechtem Abgasverhalten ausgeschlossen sind, können online Tagestickets erworben werden.

In vielen europäischen Städten gilt manchmal nahezu flächendeckend Tempo 30. Paris hat das bereits 2021 mit Ausnahme des Périphérique (Ringautobahn) und einiger großer Verkehrsachsen, etwa den Champs-Élysée, eingeführt. Dazu kommen zusätzlich verkehrsberuhigte Bereiche im Zentrum, in denen Fußgänger und der Radverkehr Vorrang haben. Auch in der belgischen Hauptstadt Brüssel ist 30 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Lediglich auf einigen Hauptachsen darf 50 km/h oder sogar 70 km/h schnell gefahren werden. In Wohngebieten kann Tempo 20 angeordnet sein.

Etwas kompliziertert sind die Vorgaben in spanischen Kommunen. Ist lediglich eine gemeinsame Fahrbahn für beide Richtungen vorhanden, gilt laut Automobilclub von Deutschland (AvD) Tempo 20. Gibt es getrennt jeweils eine Fahrbahn für jede Richtung, darf mit 30 km/h gefahren werden und bei jeweils mindestens zwei Fahrbahnen für jede Richtung sind 50 km/h erlaubt.

Wer mit Wohnmobil oder Gespann unterwegs ist, hat einiges an Sondervorschriften zu beachten. Für Campingfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind Frankreich bestimmte Aufkleber mit dem Text „Attention angles morts“ („Vorsicht toter Winkel“) rechts am Heck und zusätzlich auf beiden Seiten des Fahrzeugs, innerhalb eines Meters ab Fahrzeugfront, vorgeschrieben. Für Gespanne gilt dies ebenfalls, wenn entweder das Zugfahrzeug und/oder der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben.

Das Übernachten am Straßenrand außerhalb von Campingplätzen oder offiziellen Stellflächen ist in Dänemark und den Niederlanden strikt verboten. In einem Notfall ist es in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz im Einzelfall gestattet. Lediglich Norwegen und Schweden erlauben es weitergehend.

In Italien müssen Autofahrer, die einen Fahrradträger am Heck montiert haben, aufpassen: Jede nach hinten überstehende Ladung muss dort mit einer 50 mal 50 Zentimeter großen rot-weiß schraffierten, reflektierenden und genormten Tafel markiert werden. Wird die gesamte Fahrzeugbreite von der Ladung bedeckt, ist sogar an jeder Eckseite der Rückfront eine Warntafel anzubringen. Spanien hat eine inhaltlich vergleichbare Vorschrift.

Wer sein Fahrrad mit in den Urlaub nimmt, muss sich ebenfalls mancherorts umstellen. So schreibt Italien eine feste Beleuchtung vor, auch an Rennrädern. Zudem müssen Radfahrer bei Nacht außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste tragen. Das gilt zusätzlich bei schlechter Sicht auch in Frankreich, Kroatien und Portugal. In Schweden und Kroatien gibt es eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Portugal verlangt dies auch für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren, während in Spanien außerhalb geschlossener Ortschaften alle Radfahrer einen Kopfschutz tragen müssen.

Der AvD erinnert auch noch einmal an die Regelungen für Fährfahrten in Griechenland. Dort dürfen Elektroautos nur an Bord, wenn die Batterie nicht über 40 Prozent hinaus geladen ist. Bei Fahrzeugen mit Flüssig- oder Erdgastank darf dieser nur maximal bis zur Hälfte gefüllt sein. Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern ist grundsätzlich untersagt.

Der AvD erinnert zudem daran, dass Kinder auf den Rücksitz gehören und überall in Europa für Personen unter zwölf Jahren und bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter entsprechende Rückhaltesysteme vorgeschrieben sind.

aum

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