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Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht und Co.

Wer mit der Familie mit dem Auto verreist, oder wer Dinge im Auto transportiert, hat meist viel im Kopf, aber nicht die Frage, ob er das zulässige Gesamtgewicht überschreitet. Verstöße können aber teuer werden.

 ©Goslar Institut

Einpacken, bis der Stauraum dicht ist. Nach diesem Prinzip beladen offenbar viele Urlauber ihre Autos für die Urlaubsreise. Mit „randvollen“ Fuhren geht es dann für hunderte Kilometer über die Fernstraßen Europas: Dabei fährt das Risiko von Pannen oder Unfällen mit, wenn das Auto völlig überladen ist. „Das wusste ich nicht“, versuchen sich Autofahrer häufig herauszureden, wenn sie von der Polizei auf Überladung aufmerksam gemacht werden.

Doch diese Ausrede zieht in der Regel nicht, weil die entsprechenden Werte leicht im Fahrzeugschein zu finden sind. Dort ist unter dem Buchstaben F das Gesamtgewicht angegeben, das ein beladenes Auto nicht überschreiten darf. Und unter dem Buchstaben G führt der Fahrzeugschein das Leergewicht des Fahrzeugs auf. Die Differenz zwischen diesen beiden Angaben ergibt die erlaubte Zuladung. Oft erweckt der Wert den Anschein grenzenloser Lademöglichkeiten.

Doch die Wirklichkeit sieht anders aus – knapper. Ein Beispiel: Ein Auto der unteren Mittelklasse mit einem Leergewicht von 1286 Kilogramm hat bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 1725 Kilo noch 439 Kilo Zuladung. Das klingt gut, wird aber bei Urlaubsreisen mit Familie und großem Gepäck schnell frustrierend. Denn allein das Gewicht der mitfahrenden Personen addiert sich schnell: 75 Kilo für den Fahrer und der fast volle Kraftstoffstank sind nach DIN-Regel im Leergewicht enthalten. Hinzu kommen 75 Kilo für den Beifahrer und noch einmal 90 Kilo für die beiden Kinder mit Kindersitz – zusammen rund 165 Kilo. Bleiben knapp 274 Kilo Zuladung für Gepäck. Sollen dann noch Fahrräder auf einem Heckträger und ein Dachgepäckträger mit, ist das Auto schnell überladen. Sitzen vier Erwachsene in dem Auto, bleibt nicht mehr viel Luft bis zum Maximum.

Zu viel Gewicht an Bord verschlechtert das Fahrverhalten. Schon ein im zulässigen Rahmen vollbeladenes Auto fährt sich spürbar anders als gewohnt. Ein überladener Pkw verhält sich noch schwerfälliger, die Lenkung wird träger, das Auto reagiert deutlich langsamer auf Ausweichmanöver, der Bremsweg verlängert sich erheblich und der Wagen gerät bei heftigem Bremsen oder in Kurven leichter aus der Spur. Zudem werden Bremsen, Reifen und Motor stärker belastet. Zu viel Zuladung schränkt die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs massiv ein – und sorgt für höheren Verbrauch.

Der Gesetzgeber ahndet „Übergewicht“ mit vergleichsweise saftigen Strafen: Bei mehr als 20 Prozent über dem zulässigen Wert werden 95 Euro plus ein Punkt im Flensburger Strafregister fällig, bei mehr als 30 Prozent sind es 235 Euro sowie ebenfalls ein Punkt. Im Zweifelsfall wird die Polizei die Weiterfahrt mit voller Beladung verbieten.

Doch wie kann der umsichtige Fahrer sichergehen, nicht zu viel Gewicht im Auto zu haben? Öffentliche Pkw-Waagen gibt es in vielen Kommunen. Etliche Wertstoffhöfe, Baustoffhandlungen, Sand- und Kieswerke oder Schrotthändler verfügen über derartige Waagen. Allerdings kann der Fahrer mit überladenem Fahrzeug auch schon bei der Fahrt zur Waage die rote Kelle zu sehen bekommen. Da lohnt es sich, bei der Reiseplanung den Taschenrechner zu bemühen und die Werte – vielleicht einzeln ermittelt mit der Personenwaage – im Blick zu behalten.

aum

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