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Caravan und Gespann: Anhängelast, Stützlast, Achslast & Co.

Campen wird immer beliebter. Nicht nur Neulinge beim Gespannfahren mit Wohnwagen sind schnell überfordert mit den damit zusammenhängenden Regeln und Begriffen. Der ACE klärt auf.

Hilfreiche Grafik.

 ©ACE

Camping boomt auch dieses Jahr: Viele Reisende sind wieder mit Wohnwagen & Co. unterwegs. Der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, informiert über ein oft vernachlässigtes Thema: Die Zuladung bei Wohnwagen und Anhänger-Gespannen, die nicht zuletzt durch missverständliches Vokabular und komplexe Regelungen selbst erfahrene Camping-Begeisterte vor eine Herausforderung stellt.

Anhängelast und Gesamtgewicht des Gespanns überprüfen

Wie schwer ein Anhänger sein darf, um ihn mit dem eigenen Pkw zu ziehen, bestimmt nicht nur sein Gewicht, sondern auch die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs: Deswegen sollte vorab ein Blick in den Fahrzeugschein, genauer in die Zulassungsbescheinigung Teil I des Zugfahrzeugs, geworfen werden. Im Feld O.1 findet sich die maximal zulässige gebremste Anhängelast, die für große Anhänger und Wohnwagen relevant ist. Im Fahrzeugschein wird zwar auch die zulässige ungebremste Anhängelast angegeben (O.2), die jedoch in der Regel Anhänger für leichte Lasten betrifft. ACE-Hinweis: In Deutschland müssen Pkw-Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 Kilogramm (kg) gebremst sein.

Ausschlaggebend für das korrekte Beladen ist, dass das Gesamtgewicht des Anhängers, bestehend aus dem Leergewicht – Feld G im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) des Wohnwagens – und der tatsächlichen Zuladung, die zugelassene Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet. Achtung: Findet sich im Fahrzeugschein unter Feld 22 ein Zusatzeintrag, der das Gesamtgewicht des Gespanns limitiert, ist dieser zwingend einzuhalten. Gleiches gilt für Steigungen, die ab dem angegebenen Prozentsatz nicht befahren werden dürfen. Hinweis: Leergewicht des Wohnwagens dringend einmal überprüfen – je nach Ausstattung ist die Angabe in den Fahrzeugunterlagen nicht immer genau. Bei der Zuladung immer auch die Wassertankfüllung berücksichtigen.

Stützlast voll ausnutzen

Wer mit einem Anhänger unterwegs sein möchte, muss neben der Anhängelast und dem möglichen Gesamtgewicht des Gespanns auch die Stützlast beachten. Mit der Stützlast ist das maximale Gewicht gemeint, welches auf der Anhängerkupplung lasten darf. Die zulässigen Stützlasten sind im Fahrzeugschein beider Fahrzeuge – Feld 13 –, auf den Typenschildern der Anhängerkupplung und des Anhängers zu finden. Wichtig: Unterscheiden sich die Angaben, zählt die niedrigste.

Wie hoch die tatsächliche Stützlast ist, wird nach dem Beladen ermittelt, indem das Gewicht an der „Kupplungsklaue“ der Anhängerdeichsel gewogen wird. Hat der Wohnwagen keine eingebaute Stützlastanzeige, empfiehlt sich hierzu eine spezielle Stützlastwaage. Zur Not können auch eine Personenwaage und ein Vierkantholz benutzt werden: Dazu ein Vierkantholz so zusägen, dass es zwischen Kupplungsklaue und Waage passt – so wird das Gewicht vom Holz auf die Waage übertragen. Häufiger Fehler: Das Wiegen am Stützrad führt zu einem vollkommen falschen Ergebnis. Die falsch ermittelte Stützlast wäre viel zu hoch.

Auch wenn die laut Gesetzgeber vorgeschriebene Mindeststützlast nur vier Prozent des tatsächlichen Gewichts eines Anhängers betragen muss, sollte die maximal zugelassene Stützlast zugunsten der Fahrstabilität möglichst voll ausgenutzt werden. Regulieren lässt sie sich durch Verschieben der Ladung im Anhänger oder Wohnwagen: nach vorne, um eine höhere Stützlast zu erzielen, nach hinten, um sie zu verringern. Wichtig hierbei: Immer die Ladungssicherung des Gepäcks und der Gasflaschen berücksichtigen.

ACE-Hinweis: Wird ein Anhänger in angekuppeltem Zustand gewogen, muss die tatsächlich vorhandene Stützlast zum realen Gewicht des Anhängers hinzugerechnet werden.

Zulässiges Gesamtgewicht einhalten

Das Beladen und Überladen eines Fahrzeugs hat einen erheblichen Einfluss auf das Fahrverhalten – das macht sich beispielsweise durch ein verändertes Lenkverhalten und einen längeren Bremsweg bemerkbar. Nicht zuletzt deshalb darf das zulässige Gesamtgewicht – das Leergewicht plus die maximale Zuladung eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination – unter keinen Umständen überschritten werden. Auch nicht auf kurzen Fahrten.

Das maximale Gesamtgewicht findet sich ebenso wie das Leergewicht im Fahrzeugschein, beziehungsweise Gesamtgewicht in Feld F.1 und Leergewicht in Feld G. Die Differenz dieser beiden Werte darf durch das Gewicht der Passagiere sowie deren Gepäck – beim Zugfahrzeug also auch Fahrradträger und Dachboxen sowie eine mögliche Stützlast durch einen Anhänger – nicht überschritten werden.

ACE-Hinweis: Bei einem Unfall mit überschrittenen zulässigen Maximalgewichten kann der Versicherungsschutz unter Umständen eingeschränkt sein.

Achslast nicht überschreiten

Neben Gewicht und Stützlast verändert auch die Gewichtsverteilung die Fahrdynamik – das gilt sowohl für das Zugfahrzeug als auch den Anhänger. Wie stark Hinter- und Vorderachse des Zugfahrzeugs jeweils belastet werden dürfen, ist den Feldern 7.1 (Vorderachse) und 7.2 (Hinterachse) im Fahrzeugschein zu entnehmen. So darf selbst der Kofferraum – prädestiniert für viel Gepäck – nicht maßlos schwer beladen werden, um die Hinterachse nicht zu überfrachten. Gerade mit Gespann sollte stets die Achslast der Hinterachse des Zugfahrzeugs überprüft werden. Durch die hinzukommende Stützlast kann es leicht passieren, dass die Hinterachse des Zugfahrzeugs zu sehr belastet wird. Könnte es knapp werden, hilft nur Wiegen im voll beladenen Zustand, beispielsweise mithilfe einer mobilen Radlastwaage, oder indem eine öffentliche Waage in der Umgebung aufgesucht wird. Achtung: Eine Überschreitung – ob an der Vorder- oder Hinterachse – ist gesetzeswidrig und kann teuer werden: Bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen (t) und Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 2t können hierzulande je nach Überladungsgrad im schlimmsten Fall Bußgelder bis zu 235 Euro sowie – ab einer Überladung von 20 Prozent – ein Punkt in Flensburg anfallen. Achtung, bei besonders schweren Zugfahrzeugen (mehr als 7,5t) oder Anhängern (mehr als 2t) sinkt die in Deutschland gültige Toleranz von weniger als 5 Prozent auf weniger als 2 Prozent und die Bußgelder steigen deutlich. Auch einen Punkt gibt es dann bereits bei einer Überladung von mehr als 5 Prozent. Ein Bußgeld kann sowohl für Fahrzeugführende als auch Fahrzeughaltende verhängt werden.

ACE-Hinweis: Im Ausland gelten teils noch höhere Strafen. Während in Deutschland bei der Überladung je nach Gewicht des Zugfahrzeugs oder Anhängers Toleranzen von bis zu 2 bis 5 Prozent zugebilligt werden, sind diese in benachbarten Ländern nicht üblich, sodass bereits bei einer geringfügigen Überladung mit Konsequenzen zu rechnen ist. Insbesondere zur Reisezeit kontrolliert die Polizei stichprobenartig.

Rechenbeispiel:

Ein Pkw mit einem Leergewicht von 1.500 kg, einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.000 Kg, einer maximal zugelassenen gebremsten Anhängelast von 1.300 Kg, einem zulässigen Gesamtgewicht des Gespanns von 3.100 kg und einer maximalen Stützlast von 75 kg soll als Zugfahrzeug genutzt werden. Gezogen werden soll ein Wohnwagen mit einem Leergewicht von 1.000 Kg, einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.400 Kg und einer Stützlast von 100 kg. Obwohl der Wohnwagen eine Zuladung von 400 kg hat (zulässiges Gesamtgewicht 1.400 kg – 1000 kg Leergewicht = 400 kg), darf der Wohnwagen nur mit 300 kg beladen werden, um die maximale Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht zu überschreiten (1.000 kg Leergewicht + 300 kg Zuladung = 1.300 kg Anhängelast). Wenn die kleinere von beiden Stützlasten von 75 kg voll ausgenutzt wird, beträgt die noch übrig gebliebene Zuladung des Zugfahrzeugs 425 kg (2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht – 1.500 kg Leergewicht – 75 kg Stützlast = 425 kg). Zudem darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, falls angegeben, nicht überschritten werden. In diesem Beispiel fällt sie mit 3.100 kg niedriger aus als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges plus dessen Anhängelast (1.300 kg Anhängelast + 2.000 kg zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeug = 3.300 kg). Somit können beim Beladen beider Fahrzeuge (425 kg mögliche Zuladung des Zugfahrzeugs + 300 kg mögliche Zuladung des Wohnwagens = 725 kg) 200 kg nicht ausgeschöpft werden. Die maximal zulässige Zuladung des Gespanns beträgt somit 525 kg.

von Gerhard Mauerer

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